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Impfungen gegen COVID-19:


Ab wann ?

Seit 06.04.2021 werden im PRAXICUM Schutzimpfungen gegen Covid-19 angeboten.  Als Covid-Schwerpunktpraxis haben wir uns  an der Impfaktion von Beginn an beteiligt.

Welcher Impfstoff ?

Wir haben uns entschieden, in unseren Praxen derzeit ausschließlich Impfstoff der Firma BIONTECH einzusetzen.  

Welcher Personenkreis ?

Derzeit gibt es in Deutschland keine Priorisierungen mehr. Somit sind prinzipiell alle Personen ab 12 Jahre impfberechtigt.  Auch die Versorgung mit Impfstoff - in unseren Praxen derzeit ausschließlich von BIONTECH - ist derzeit gesichert. Wir bitten um Verständnis, dass aus Kapazitätsgründen in unseren Impfsprechstunden in der Regel Stammpatienten aus unseren Praxen Termine für eine Impfung erhalten. Sollten Sie im Vorfeld einer geplanten Impfung eine ergänzende - über die Informationen des RKI (Robert-Koch-Institut) hinaus gehende - Beratung wünschen, können Sie einen Sprechstundentermin vereinbaren.

Terminvergabe für Dritt- und Viert-(Booster)-Impfungen:       (Stand 27.12.2022) 

Sie können Impftermine zu festgelegten Impfzeiten in den allgemeinärztlichen Praxen telefonisch oder an der Anmeldung im Erdgeschoss (Zugang von der Marktstraße aus) vereinbaren. Gleiches gilt für die kinderärztlichen Praxen im Untergeschloss (Zugang über die Treppe gegenüber Kino Klappe).

Impfsprechstunde / Einhalten des Impftermins:

Um einen geregelten Ablauf der geplanten Impfsprechstunden sicherzustellen und den Ablauf der regulären Sprechstunden nicht zu beeinträchtigen, werden wir die Impfsprechstunden nur zu bestimmten Zeiten stundenweise anbieten . Da der Impfstoff gemäß der Herstellervorgabe für jeweils 7 Impfdosen in der Praxis frisch zubereitet werden muss, ist es unerlässlich, die Patienten zu einem genau festgelegten Impftermin einzubestellen. Ihrerseits ist ein pünktliches Erscheinen zwingend notwendig, da der Impfstoff nach der Aufbereitung nur wenige Stunden verwendet werden kann. 

Impfbuch:

Zur Impfung müssen Sie Ihr aktuelles Impfbuch mitbringen, damit wir die Impfung nebst Chargen-Nummer dokumentieren können. Sollten Sie kein oder kein den aktuellen Vorgaben entsprechendes (gelbes) Impfbuch besitzen, können SIe dieses gegen eine Schutzgebühr von Euro 5.- mit Nachtragung vorausgegangener im PRAXICUM durchgeführter Schutzimpfungen ausstellen lassen. Ein Impfbuchcheck ist bereits einige Tage vor dem Impftermin möglich, indem Sie vorab Ihr Impfbuch im Praxicum abgeben.

Aufklärung und Einverständniserklärung:

Im Vorfeld ist es notwendig, dass Sie sich zu dem Impfstoff, der eingesetzt wird, informieren. Die Aufklärungstexte werden vom RKI (Robert-Koch-Institut) erstellt und aktualisiert. Zu den Aufklärungs- und Einverständnisbögen des von uns verwendeten Impfstoffs COMINARTY der Firma BIONTECH gelangen Sie über einen Klick auf den Button  " Zur Informationsseite BIONTECH " weiter unten.  Wenn Sie über einen Drucker verfügen, können Sie den Impfvorgang beschleunigen, indem Sie die dem Impfstoff zugeordnete Einverständnis-Erklärung zuhause ausdrucken und zum Impftermin bereits ausgefüllt mitbringen.

Für Patienten, die keinen Zugang zum Internet haben, werden in der Praxis Ausdrucke vorgehalten, die Sie vor dem Impftermin abholen müssen, um sich entsprechend zu informieren. Dies gilt auch die Einverständnis-Bögen, die zum Impftermin ausgefüllt mitgebracht werden müssen. Aufgrund des engen Zeitrasters in den Impfsprechstunden können nur einschränkt weitergehende  Beratungswünsche erfüllt werden. Wir müssen davon ausgehen, dass Ihr Entschluss zur Schutzimpfung nach Aufklärung mittels der offiziellen Informationen des RKI aufgrund Ihrer reiflichen Überlegung weitestgehend feststeht.



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