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Neu im MVZ für Gynäkologie in Kirchberg:

Nachwuchs

Wir können mit Freude vermelden, dass zwei unserer Ärztinnen, Frau Dr. Matich und Frau Dr. Gellichsheimer, im Frühjahr 2023 Mutter geworden sind. Derzeit befinden sich beide in der Elternzeit, weswegen wir leider keine Termine bei den Kolleginnen vergeben können. Die Vertretung übernehmen Frau Dr. Kölling und Herr Dr. Gutöhrle, wobei wegen der Terminknappheit - von Notfällen abgesehen - längere Wartezeiten entstehen können. Wir bitten um Verständnis, alle Anstrengungen neu Kolleginnen oder Kollegen zu finden, sind bisher erfolglos geblieben.


Professor Dr. Andreas Rempen

Umso mehr freuen wir uns, dass Professor Dr. Andreas Rempen uns seit 01.09.23 bei speziellen Fragestellungen unterstützt. Von Mai bis August 2023 hat Professor Dr. Andreas Rempen sowohl als „Senior Director“ in der Ambulanz der Frauenklinik im DIAK in Schwäbisch Hall auch im MVZ Kirchberg gearbeitet. Nach dieser Übergangzeit übt er seine ärztliche Tätigkeit als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe seither ausschließlich im MVZ in Kirchberg aus. 

Professor Dr. Rempen wird sich als ausgewiesener Spezialist für Ultraschalluntersuchungen im Bereich der Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit einen DEGUM III–Zertifikat - der höchsten Qualifikation in diesem Bereich - hauptsächlich der Diagnostik folgender Krankheitsbilder annehmen:

 


Kassenleistungen

  • Abklärung von Erkrankungen der Brustdrüse, einschließlich einer ggf. notwendigen Stanzbiopsie in Lokalanästhesie zur histologischen Abklärung mittels Gewebeentnahme,
  • Zweitmeinung bei unklaren Sonographie-Befunden bei gynäkologischen Erkrankungen und Beschwerden
  • im Rahmen der Zusatzqualifikation „Spezielle Geburtshilfe“ werden alle erweiterten Ultraschalluntersuchungen, wie der frühe Organschall in der 13. Schwangerschaftswoche, die kindliche Organdiagnostik in der 20. Schwangerschaftswoche sowie weitergehende Ultraschalluntersuchungen bei V.a. fetale Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen einschließlich Fruchtwasserentnahmen und Chorionzottenbiopsien bei V.a. Chromosomenstörungen angeboten.

Eine Terminvereinbarung sollte am besten durch die gynäkologische Praxis, in der die Patientin angebunden ist, erfolgen. In jedem Fall ist die Vorlage eines Überweisungsscheines notwendig, aus der der Grund für die Vorstellung hervorgeht. Die Patientin erhält beim Verlassen der Praxis einen Arztbrief zur Weitergabe an die/den vorbehandelnde(n) Ärztin/ Arzt, um dort die ggf. weiter notwendigen Schritte einzuleiten.

IGeL-Leistungen

Weiterhin werden sonographische IGeL-Leistungen angeboten. Diese Ultraschalluntersuchungen, die ohne vorliegende medizinische Begründung erfolgen sollen, sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. 

Dazu zählen: Vorsorgliche sonographische Untersuchungen der weiblichen Brust, der inneren Genitalorgane, wie Gebärmutter und Eierstöcke, sowie ergänzende sonographische Untersuchungen in der Schwangerschaft, die den Umfang der in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Untersuchungen überschreiten. Dies gilt insbesondere für den frühen Organschall (Nackentransparenz-Messung u.a.), der ohne medizinische Begründung derzeit keine Kassenleistung ist.


Bei Interesse können Sie sich gerne bei uns über die anfallenden Kosten telefonisch oder am Anmeldetresen bei unseren medizinischen Fachangestellten informieren.